Der Haushaltsplan enthält nach § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen, notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne zu gliedern. Er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und gilt als verbindliche Grundlage für die Haushaltsführung.
Dateien und Quellen
- Haushaltsplanwerte 2017 bis 2024 (Entwurf)xlsx
Haushaltsplanentwurf mit Stand August 2016.
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Feld | Wert |
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Herausgeber | |
Angepasst | 2019-10-23 |
Veröffentlichungsdatum | 2016-08-19 |
Aktualisierungsintervall | unregelmäßig |
Bezeichner | a3d41f4b-3053-4059-8c56-983dff24f63f |
Lagebeschreibung | Bonn, Berliner Platz 2 |
Lizenz | |
Granularität | 2017;2018 |
Autor/in | |
Contact Name | Stadt Bonn |
E-Mail-Kontakt | |
Zugänglichkeit | öffentlich |