Nach den Leitlinien zum Sponsoring in der Stadt Bonn sind die Ämter
verpflichtet, jährlich eine Übersicht aller Sponsoringmaßnahmen zu
erstellen. Die hierzu erstellte Übersicht über alle Sponsoringleistungen
ab einem Wert von 5.000 EUR wird dem Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen und dem Hauptausschuss in analoger Anwendung der Regelungen für Spenden und Schenkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 15.11.2012 (DS-Nr. 1213044EB4)
wurde der Sponsoring-Vertrag dahingehend abgeändert, als sich der
Sponsor mit der Veröffentlichung der Sponsoringleistung in
öffentlicher Sitzung einverstanden erklären kann. Daher ist der
Sponsoring-Bericht ab dem Jahr 2013 sowohl in öffentlicher als auch in
nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Dateien und Quellen
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Feld | Wert |
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Herausgeber | |
Angepasst | 2019-10-23 |
Veröffentlichungsdatum | 2015-03-02 |
Aktualisierungsintervall | jährlich |
Bezeichner | b2f5d21b-63fc-4016-8cde-17a638973d99 |
Lagebeschreibung | Bonn, Berliner Platz 2 |
Lizenz | |
Granularität | 2013;2014 |
Autor/in | |
E-Mail-Kontakt | |
Zugänglichkeit | öffentlich |