Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer
Der Kämmerer hat die in den Listen aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt, die gemäß Ratsbeschluss vom 31.01.2013 zu ihrer Wirksamkeit keiner Zustimmung des Rates bedurften.
Der Kämmerer hat die in den Listen aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt, die gemäß Ratsbeschluss vom 31.01.2013 zu ihrer Wirksamkeit keiner Zustimmung des Rates bedurften.
Dateien und Quellen
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Feld | Wert |
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Herausgeber | |
Angepasst | 2019-10-23 |
Veröffentlichungsdatum | 2014-08-25 |
Aktualisierungsintervall | unregelmäßig |
Bezeichner | 7ec6a14b-aa91-4a78-b486-ace940d8fc6c |
Lagebeschreibung | Bonn, Berliner Platz 2 |
Lizenz | |
Granularität | 2014; 2015 |
Autor/in | |
Contact Name | Stadt Bonn |
E-Mail-Kontakt | |
Zugänglichkeit | öffentlich |