Mustervorlage "Datenhoheit bei IT-Beschaffungen" in Version 1.0

Mustervorlage "Datenhoheit bei IT-Beschaffungen" in Version 1.0

Die Städte Bonn und Münster haben Vertrags-Musterformulierungen zur Sicherung der kommunalen Datenhoheit entwickelt. Der primäre Zweck dieser Formulierungen ist, eine Hilfestellung bei IT-Beschaffungen und eine Grundlage für Leistungsverzeichnisse bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren zu sein.

Worum handelt es sich bei der Mustervorlage?

Die Vertrags-Musterformulierungen sind einfach gehaltene und auf das Wesentliche reduzierte Formulierungen, die ohne großen Aufwand z.B. von Kommunalverwaltungen und kommunalen IT-Abteilungen bei IT-Vergaben als Bestandteil des Leistungsverzeichnisses genutzt werden können. Dies dient direkt zu Beginn von Vergabeverfahren als gemeinsames Verständnis sowohl innerhalb der Behörde als auch mit den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens dient es als Basis für die vertragliche Grundlage.

Zwischenfazit

In einer ersten öffentlichen Dialogphase konnten die Mustertexte kommentiert und ergänzt werden. Die Eingaben wurden ausgewertet und sind in der Version 1.0 hier abrufbar: https://github.com/od-ms/datennutzungsklauseln-muster

Thomas Werner aus Münster und Sven Hense aus Bonn hätten sich ein breiteres Feedback zu den Vertrags-Musterformulierungen erhofft. Die erste Dialogrunde hat sich aber dennoch gelohnt. So wurden weitere Definitionen und Erklärungen eingebracht, die allerdings eine sehr umfangreiche textliche Ausweitung der Basistexte bedeutet hätte.

Überregionale Synergien

Zu diesen Eingaben und Fragestellungen hat der Dialogprozess aufgezeigt, dass es große Schnittmengen der Open Data Charter aus der belgischen Initiative "Smart Flanders 2.0" gibt. Die Grundsätze dieser Charta wurden von 13 belgischen Städten, der Kommission der Flämischen Gemeinschaft, in Brüssel ausgearbeitet und im Sommer 2018 ratifiziert. Diese Grundsätze erläutern weitere Hintergrundinformationen und sind mit konkreten Beispielen versehen. Eine Übernahme der Open Data Charta wäre daher sehr geeignet, um einerseits die Grundsätze der Datenhoheit bei Beschaffungen als Basis-Leistungsverzeichnis festzulegen und andererseits ganz konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung in der Behörde selbst bei Beschaffungen und Vergabefragen zu geben. In einem nächsten Schritt soll daher eine weitere Dialogphase folgen und die Open Data Charta sowie die dazu gehörenden Erläuterungen übersetz